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BILD-Zeitung vom 14.03.2009 - 130.000 EURO für ein Leben voller Leiden
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130.000 EURO für ein Leben voller Leiden |
Freizeitrevue vom 25.02.2009 - "Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 Euro wert?"
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Nach Fehler bei Blinddarm-OP – „Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 € wert?“ |
WAZ vom 17.02.2009 - Krankenhaus zahlt Patientin 130.000 Euro
Krankenhaus zahlt Patientin 130.000 Euro
Schmerzensgeld nach Bauchoperation
Bochum. Mit einem ungewöhnlich hohen Schmerzensgeld hat das Landgericht Bochum auf Behandlungsfehler eines Recklinghäuser Krankenhauses reagiert: Eine 49-jährige Marlerin hat 130.000 Euro erhalten, weil die behandelnde Ärztin bei einer Bauchoperation die eigenen Fehler viel zu später erkannte.
Anfang 2006 wollte sich die Marlerin die Probleme einer früheren Unterleibsoperation beseitigen lassen: einen „Verwachsungsbauch“ – wie er „kaum noch ausgeprägter vorstellbar ist“, befand später der Gutachter. Doch es wurde nicht besser: Bei der Operation durch die Bauchdecke wurde der Darm verletzt, der Inhalt ergoss sich in den Bauchraum und führte zur Bauchfell-Entzündung. Erst sechs Tage später rang sich das Krankenhaus zu Nachoperationen durch. Meinung des Gutachters: Ein „Verstoß, der einem sorgfältig behandelndem Arzt nicht unterlaufen darf“.
Das war im Prozess wohl nicht wegzudebattieren. Der Marler Spezialist für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, zufrieden: „Ein richtungsweisender Fall“. Für seine Mandantin stehen dem Geld aber ein Leben lang schwere Belastungen gegenüber: Dünnflüssiger Durchfall, Erschöpfung, Hautreizungen und möglicherweise noch etliche Nachoperationen.
Marler Zeitung vom 17.02.2009 - Krankenhaus zahlt 130.000 Euro
Krankenhaus zahlt130.000 Euro
Komplikationen nach einer Bauchoperation / Gutachter attestiert einen groben Behandlungsfehler
Marl. (KWI) Sie ging ins Krankenhaus, um ihre Schmerzen loszuwerden. Genau das Gegenteil passierte. Fast fünf Monate lang lag eine 49-jährige Marlerin in einem Recklinghäuser Krankenhaus – weil nach einem Eingriff etwas schief ging.
Die Frau lag 15 Tage im künstlichen Koma und wochenlang auf der Intensivstation. Weil eine Ärztin bei der Behandlung der Marlerin nicht korrekt gearbeitet hat, muss das Krankenhaus nun 130.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Wie der Marler Anwalt für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, mitteilt, hat seine Mandantin das Geld bereits erhalten – im Rahmen eines Vergleichs, den die VI. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vorgeschlagen hatte.
Die Marlerin litt nach einer schon länger zurückliegenden Totaloperation an Verwachsungen am Unterleib. In seinem späteren Gutachten kommt der Direktor der Frauenklinik am Klinikum Dortmund, Prof. Dr. Thomas Schwenzer, zum Ergebnis, dass die Patientin schon vor dem Eingriff einen so „ausgeprägten Verwachsungsbauch“ hatte, „wie er kaum noch ausgeprägter vorstellbar“ sei.
Im Januar 2006 begab sich die Marlerin in das Recklinghäuser Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin entschloss sich, die Verwachsungen mittels einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) operativ zu lösen (Adhäsiolyse). Dabei wurde der Darm verletzt. Es kam zu gravierenden Komplikationen.
Einen Fehler bei der Durchführung der ersten Operation konnte der Sachverständige nicht erkennen. Ein eindeutiger Fehler liege jedoch darin, dass die zwingen nötig gewordene Nachoperation nicht sofort, sondern erst sechs Tage nach dem ersten Eingriff durchgeführt wurde.
Für Prof. Dr. Schwenzer ist dies „ein Verstoß, der einem sorgfältig handelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“. Durch einen frühzeitig durchgeführten Eingriff, so der Sachverständige, wäre die besonders schweren Komplikationen im weitern Verlauf deutlich gemildert worden.
Noch heute leidet die Klägerin, die im Krankenhaus 25 Kilogramm abgenommen hat, unter Durchfall und häufiger Erschöpfung. Der Gutachter geht davon aus, dass noch eine oder mehrere Nachoperationen erforderlich werden, um die Bauchdecke der Patientin wieder zu stabilisieren. Alle eingetretenen Beschwerden seinen „sämtlich erst nach der schadensursächlichen Operation aufgetreten“.
Für den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann ist dies „ein richtungsweisender Fall“. Bislang seien Darmschädigungen, insbesondere bei entsprechender Vorerkrankung, nur mit relativ geringem Schmerzensgeld bedacht worden.
Marl Aktuell vom 14.02.2009 - Bauch-OP ging daneben: 130.000 Euro Schmerzensgeld
Krankenhaus erkannte eigenen Fehler viel zu spät.
Gutachter: Darf sorgfältig handelndem Arzt nicht passieren
Vest (eib). Eine verpfuschte Bauchoperation wird eine 49-jährige Marlerin ihr Leben lang belasten: Dünnflüssigen Durchfall, Erschöpfung, Hautreizungen und eine oder mehrere Nachoperationen – das ist ihr Leben. Ein Recklinghäuser Krankenhaus hat bei einer Operation schwere Fehler gemacht. Und nun 130.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
„Ein richtungsweisender Fall“, bilanziert der Marler Spezialist für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, der die Marlerin juristisch vertritt. Bislang wurden Darmschädigungen, insbesondere bei entsprechenden Vorerkrankungen nur mit deinem relativ geringen Schmerzensgeld bedacht. Eine viele Jahre alte Unterleibsoperation hatte zu einem „Verwachsungsbauch“ geführt, wie er „kaum noch ausgeprägter vorstellbar ist“, befand ein Gutachter. Kein Wunder, dass sich die Marlerin eine Verbesserung durch die Operation erhoffte.
Zu Beginn 2006 begab sie sich ins Krankenhaus und wurde durch einen kleinen Schnitt in der Bauchdecke (Laparoskopie) operiert. In den nächsten Tagten tauchten Probleme auf, doch erst sechs Tage später gab es eine Nachoperation – viel zu spät, wie ein Gutachter ermittelte. Denn der Darm war verletzt worden, sein Inhalt ergoss sich in den Bauchraum, führte zu einer Bauchfell-Entzündung und erzwang Operationen, die zu einer massiven Vernarbung im Bereich der Bauchdecken führte. Meinung des Gutachters: Ein „Verstoß, der einem sorgfältig behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“.
„Nach nur zwei Jahren Verfahrensdauer konnte ich einen großartigen Vergleich aushandeln. Meine Mandantin hat bereits 130.000 Euro erhalten“, so Stefan Hermann. Aber die Frau muss auch noch leiden: Selbst nach Jahrzenten ist noch mit Spätkomplikationen zu rechnen. Von den täglichen massiven Unannehmlichkeiten ganz abgesehen.
Im Zweifel sollten Patienten mit einem Verwachsungsbauch wohl lieber auf einen minimalinvasiven Eingriff verzichten und eher einen offenen Bauchschnitt wählen, zieht Rechtsanwalt Stefan Hermann Bilanz. Oder, so heiß es im Gutachten, gar ganz schnell auf eine Operation verzichten, weil selbst Todesfälle möglich seien, wie der Gutachter schreibt. In solchen Fällen müssten sich die Betroffenen eben mit ihren Beschwerden arrangieren.
Kölner Express vom 12.12.2008 - Können 200 000 € ein Bein ersetzen?
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Können 200 000 ein Bein ersetzen? |
Berliner Kurier vom 12.12.2008 - Arme Unglückliche Francesca (14)
Nach Blinddarm-OP Bein amputiert Schülerin bekommt 200 000 Euro wegen Ärzte-Pfusch
Herne. Albtraum Ärztepfusch: Es war nur eine Routine-Operation, doch sie veränderte das Leben von Francesca (14) völlig. Dem Mädchen aus Herne sollte nur der Blinddarm entfernt werden, doch als sie nach der Operation erwachte, fehlte ihr ein Bein.
"Ich hab da nur geguckt, unter die Decke, wie sie es mir dann gesagt hatten. Dann guck ich noch einmal richtig und habe gesehen, dass da nichts mehr ist", erinnert sich die Schülerin. "Ich habe gefühlt, ob es noch da ist, aber es ist nicht mehr da gewesen und da habe ich nur noch geschrien."
Der erste Schock ist gewichen, doch so unbeschwert wie früher wird sie nie wieder sein. Als sie jetzt zum Prozess kam, lief sie auf Krücken, musste von ihrer Mutter gestützt werden. Francesca trägt rechts eine Prothese. Auch das linke Bein ist entstellt.
Vor einem Jahr hatte Francesca der Blinddarm entfernt werden müssen. Eine Routine-Operation - doch die Ärzte verletzten die Beinschlagader des Mädchens. Francesca bekam eine Blutvergiftung, musste ins künstliche Koma versetzt werden. Ihr Bein konnten die Ärzte nicht mehr retten.
Während des Prozesses versuchte Francesca vergeblich, stark zu sein - immer wieder weinte sie. Die Richter sprachen ihr 200 000 Euro Schmerzensgeld zu. Einen Teil davon will Francesca später benutzen, um ihren Führerschein zu bezahlen - doch ihr altes, normales Leben bekommt sie dadurch dennoch nicht zurück.
Bild-Zeitung vom 11.12.2008 - Pfusch-Ärzte machten mich zum Krüppel
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PFUSCH-ÄRZTE MACHTEN MICH ZUM KRÜPPEL
Können 200.000 Euro Schmerzensgeld ihr Leid lindern?
Bochum/Herne Das Bein-ab-Mädchen ist dabei, einen großen Erfolg vor Gericht zu erkämpfen. Einen Sieg, der vielen Ärztepfusch-Opfern Mut macht. Aber können 200.000 Euro dieses Leid lindern?
Francescas (14) rechtes Bein musste im September 2007 amputiert werden – nach einer verkorksten Bilddarm-OP.
Was mit Bauchschmerzen begann, entwickelte sich zu einer Tragödie. Die Ärzte hatten bei einem Routineeingriff offenbar eine Schlagader zerfetzt (BILD berichtete). Es gab keine Rettung mehr, das Bein musste abgesägt werden. Danach wurde sie noch 36 Mal operiert. Ihr linkes Bein musste gespalten werden, um es erhalten zu können. Ein Alptraum für die talentierte Basketballspielerin!
Francesca zu BILD: „Als ich nach der OP unter die Bettdecke guckte, um nach dem Bein zu sehen, habe ich nur noch geschrien.“
Sie klagte gegen das Herner Krankenhaus, in dem das Drama passierte, forderte 300.000 EURO Schmerzensgeld. Gestern wurde der Fall vor der 6. Zivilkammer des Bochumer Landgerichts verhandelt. Und Francesca kämpft mit Erfolg um Gerechtigkeit. Der Vorsitzende Richter: „ Wir finden 300.000 EURO zu viel, schlagen einen Vergleich bei 200.000 EURO vor, wissen aber auch, dass das Geld ihren Schaden nie wieder gut machen kann.“ Patienten-Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): „Wir sind mit der Summe sehr zufrieden. Das ist für deutsche Verhältnisse sehr hoch.“ Die Streitparteien haben jetzt bis zum 7. Januar Zeit, diese Lösung endgültig zu akzeptieren.
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WAZ vom Donnerstag, 11.12.2008 - Mädchen verlor Bein nach Blinddarm-Operation
Herne. Bis zu jenem Tag im September letzten Jahres war das Leben der 13-Jährigen so unbeschwert, wie das in diesem Alter noch ist: Mal hoch mal tief.
An jenem Tag im September kam das Mädchen aber mit undefinierbaren Bauchschmerzen ins evangelische Krankenhaus Herne/Castrop-Rauxel; dort diagnostizierten Ärzte eine Blinddarmentzündung, es wurde sofort operiert.
Heute, ein gutes Jahr später, ist nichts mehr, wie es war. Die Hernerin hat während der Routineoperation ihr halbes rechtes Bein verloren, weil bei der OP versehentlich die Hauptschlagader durchtrennt worden ist, die auch für die Durchblutung der Beine sorgt. Das linke Bein konnten die Ärzte retten, aber dazu musste es förmlich gespalten werden, um die Blutgefäße offen und unter Kontrolle zu haben. Das rechte Bein wurde oberhalb des Kniegelenks amputiert.
Dass bei der Operation gepfuscht wurde, ist bei allen Parteien unstrittig. Zumindest wurde dies gestern vor dem Landgericht in Bochum nicht bestritten. Hier ging es vor der zweiten Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Oligmüller um die Schmerzensgeldforderung der 14-Jährigen gegen das Krankenhaus. Bereits gezahlt wurden 75.000 Euro, zu wenig, so Anwalt Hermann.
Seit dem Sommer humpelt die 14-Jährige auf einer Übergangsprothese und einer Krücke. Auch das linke Bein mit einer riesigen Narbe ist zweifelsohne nicht nur durch die Kontrolloperation in Mitleidenschaft gezogen – es muss jetzt das ganze Gewicht der Schülerin auffangen.
36 Operationen hat das Mädchen seither hinter sich, Operationen in deren Folge auch Infektionen aufgetreten sind, die Nieren nicht mehr so arbeiten, wie sie sollen – von den psychischen Folgen ganz abgesehen. Manchmal vergäße sie kurzzeitig, dass ihr ein halbes Bein fehle, erzählt sie in einer Verhandlungspause, aber dieser Glückszustand halte nicht lange an.
Die Kammer für Arzthaftungssachen ließ gestern durchblicken, dass sie in diesem Fall sogar über eine lebenslange Rente für die 14-Jährige nachdächte. Sie rieten dem Krankenhaus dringend zu einer gütlichen Schmerzensgeldregelung von 200.000 Euro. Das will das Krankenhaus jetzt mit seinen Gremien überdenken.
Waltroper Zeitung vom 11.12.2008 - 200 000 Euro nach OP-Fehler
200 000 Euro nach OP-Fehler
Bochum. (Inw) Einer 13-jährigen Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, sind vom Landgericht Bochum 200 000 Euro zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht richtig durchblutet und abgenommen. Das evangelische Krankenahus Herne hatte bereits 75 000 Euro gezahlt. Jetzt einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet.
Reha-Treff Magazin Ausgabe 4/08 - Die Schöne und das Biest
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Die Schöne und das Biest |
Bildzeitung vom 01.08.2008 - Ärzte pfuschten mir ein Loch in den Bauch
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Nach einer Blinddarm-OP gab es bei Jenny (17) schlimme Komplikationen. Sie schämt sich wegen der hässlichen Narben. Jetzt fordert sie 65 000 Euro Schmerzensgeld
Ärzte pfuschten mir ein Loch in den Bauch
Gronau-Es ist heiß daraußen, die Sonne lacht, aber Jenny (17) ist traurig. Weil sie sich nicht mehr traut, einen Bikini anzuziehen...
Eine ganz normale Blinddarm-Operation sollte es werden. Routine. Doch da lief offensichtlich was schief. Nach der OP verlor Jenny aus Gronau sehr schnell an Gewicht. Sie musste sich ständig übergeben, hatte Fieber. Der Grund: In ihrem Bauch hatte sich ein eitriger Abzess gebildet. Bei einem kurzen Eingriff sollte er entfernt werden. Doch dann gab es erneut Komplikationen. Jenny zu BILD: "Während der OP wurde mein Dünndarm verletzt. Dabei wurden auch die Eierstöcke angegriffen. Ich habe Angst, dass ich keine Kinder mehr bekommen kann". Jenny schwebte in Lebensgefahr, konnte aber gerettet werden. Für immer sichtbar sind die schlimmen Folgen ihrer Schicksals-OP: Drei große, hässliche Narben auf ihrem Bauch. Der Chefarzt der Klinik führte sogar eine Schönheitsoperation bei Jenny durch. Aber nie mehr wird es so sein wie früher. Die Schülerin: "Ich habe immer bauchfreie Sachen getragen. Jetzt aber schäme ich mich für die Narben. Daran ist sogar meine letzte Beziehung gescheitert". Jenny hat das Krankenhaus verklagt. Rechtsanwalt Stefan Hermann (42, Marl) sagte BILD: "Meine Mandantin hat sehr viel durchgemacht. Sie konnte damals ihren Hauptschulabschluss nicht nachmachen, war vier Monate krank. Wir klagen jetzt auf 65 000 Euro Schmerzensgeld". Das Krankenhaus bedauert die Komplikationen bei Jennys Blinddarm-OP, weist die Vorwürfe fehlerhafter Behandlung oder mangelnder Aufklärung aber zurück.
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Marl Aktuell von Samstag, den 21.06.2008 – Statt Erfolgs-OP Patient plötzlich tot
Der 62-jährige Marler war „ein Baum von einem Kerl“, es ging ihm blendend – bis zu den Magenschmerzen, die im August 2006 überraschend auftraten. Eine Magenspiegelung brachte ein überraschendes Ergebnis: Krebs. Nach einer Operation in einem Recklinghäuser Krankenhaus starb der Marler Anfang 2007. Jetzt klagt die Witwe wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung: 15000 Euro Schmerzensgeld und 17400 Euro bisheriger Rentenausfall.
Die Operation Anfang Dezember 2006 schien ein durchschlagender Erfolg zu sein: Der Krebs sei überwunden, teilte man ihm mit, er könne bald entlassen werden und werde wieder völlig gesund. Weihnachten könne er vielleicht schon wieder zu Hause feiern. Doch es kam anders. Plötzlich stellten sich starke Schmerzen ein. Medikamente wirkten nicht und noch am selben Tag gab es eine erneute Magenspiegelung. Dabei war auch die Ehefrau anwesend und wurde von dem Gespräch der Mediziner irritiert. Es sei davon die Rede gewesen, dass „morgen mal richtig sauber gemacht werden“ müsste – was die Frau darauf bezog, dass das Gerät oder der Raum nicht richtig sauber sei. „Sie hatte den Eindruck, dass hier nicht hygienisch gearbeitet worden war“ schreibt Stefan Hermann, Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, in seiner Klageschrift an das Landgericht Bochum. Am nächsten Tag wurde ihr Mann erneut operiert, man ginge davon aus, dass ein Magenverschluss vorliege. Der Marler bekam eine Magenpumpe, mit der der Bauchraum ständig gespült wurde. Ein Arzt teilte ihr mit, man müsse abwarten, wie sich „das Ganze“ entwickelte. Erst einmal sei er ins Koma versetzt worden. Mitte Januar verstarb der Mann. Der Mann sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, schreibt Patientenanwalt Hermann, der die Witwe vertritt. Beide Behandlungen hätten „In der durchgeführten Art nicht der Methode der Wahl“ entsprochen und seien „nicht nach dem fachärztlichen Standard“ durchgeführt worden. Und: „Der Hygienestandard wurde nicht eingehalten.“
Eine Güteverhandlung hält der Anwalt „wie regelmäßig in derartigen Angelegenheiten für aussichtslos. Als erstes soll nun ein Sachverständigengutachten Licht in die Vorfälle bringen.
Zuhause in Dortmund, 02.06.2008 - Beinamputation nach Blinddarm-OP
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Wie viel Schmerzensgeld ist angemessen, wenn man sein Leben lang so wie die erst 13-jährige Franceska leiden muss?: Bei ihr endete eine Blinddarm-Operation mit einer Bein-Amputation, Schock und Schmerzen. Der bekannte Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, Experte für Arzthaftung, fordert vom behandelnden Krankenhaus nun mindestens 300.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine realistische Forderung, wie die Entwicklung der Rechtsprechung zeigt. |
Bild-Zeitung vom 26.05.2008 - Beinamputation nach Blinddarm-OP
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300 000 Euro Schmerzensgeld wegen Ärztepfusch?
Herne - Das Mädchen, das bei einer dramatischen Blinddarm-OP ein Bein verlor - erfährt es vor Gericht die ganze Wahrheit? Fließen 300 000 Euro Schmerzensgeld? Bei Francesca (13) wurde bei einer vermeidlichen Routine-OP offenbar eine Schlagader verletzt. Das rechte Bein war nicht mehr zu retten, musste amputiert werden (Bild berichtete). Um das zweite zu erhalten, wurde sie nach dem Drama 36 mal in 36 Tagen operiert. Ist sie ein Ärztepfusch-Opfer? Besonders tragisch: Francesca (1,80 Meter groß) war eine talentierte Basketballspielerin, hatte sich hohe Ziele gesteckt. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl. Bisölanh hat sie 75 000 Euro von der Versicherung der Klinik erhalten, in der das Drama geschah. Patienten-Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): "Wir wollen aber weitere 225 000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Denn Francesca hat die Aussicht auf eine unbeschwerte Jungend verloren". |
WAZ vom 20.03.2008 – Blinddarm entzündet - Bein amputiert
BLINDDARM ENTZÜNDET – BEIN AMPUTIERT
Herner Krankenhaus nahm 13-Jähriger das Bein ab. Ihr Rechtsanwalt aus Marl fordert nun 200 000 Euro Schmerzensgeld. Versicherung hat bereits 50 000 Euro ausgezahlt.
Marl. Im September 2007, drei Tage nach ihrem 13. Geburtstag, meldete sich das Mädchen in einer Herner Praxis mit Unterleibsschmerzen. Der Verdacht auf Blinddarmentzündung wurde im Herner Krankenhaus bestätigt. Ein Routineeingriff.
Als die Mutter nach Stunden erfuhr, dass ihre Tochter immer noch operiert wurde, ahnte sie, dass etwas passiert sein musste. Der Chirurg sprach von einer Bauchader, die verletzt sein sollte, die Tochter müsse 24 Stunden im künstlichen Koma liegen bleiben, dann wolle man entscheiden. Nachts gegen 2:30 Uhr habe sie dann erfahren, dass das Bein „gespalten“ werden müsse.
„Es blieb ihr nichts anderes übrig, als in den ganzen Eingriff einzuwilligen“, fasst Rechtsanwalt Stefan Hermann zusammen. Am nächsten Tag wurde ihr in einem anderen Herner Krankenhaus das Bein bis zur Hüfte amputiert, „um ihr das Leben zu retten – dann lag sie für eine Woche im Koma.
Dem ersten Krankenhaus wirft der Marler Fachanwalt für Medizinrecht vor, die Behandlung habe „letztendlich nicht dem fachärztlichen Standard“ entsprochen. Offenbar ist etwas an den Vorwürfen, denn die Versicherung hat bereits 50 000 Euro auf die Schmerzensgeldansprüche geleistet. Das behandelnde Krankenhaus hat aber bislang überhaupt nicht reagiert, so Hermann.
Die 13-Jährige leidet derweil: Es kam bereits zu Nierenversagen, eine Psychologin ist eingeschaltet, der Schulalltag ist noch nicht geregelt. Eine monatliche Rente von 300 Euro soll die erheblichen Beeinträchtigungen in der Zukunft finanziell abfedern.
Sonntagsblatt/Marl Aktuell vom 16.02.2008 - Opa schluckte Tablette mit Verpackung: Tot
Krankenpersonal steht unter Druck, Erben fordern Schmerzensgeld
Kreis. Dem 84-jährigen Dietmar B. passierte etwas, was manch anderem auch schon mal passiert ist, er fiel aus dem Bett. Sein Pech: Er brach sich die rechte Hüfte und kam ins Krankenhaus. Elf Tage später war der alte Herr tot. Wegen einer Panne, die mit dem häuslichen Unglück gar nichts mehr zu tun hatte. Der Marler war nach dem Unfall im Winter 2004 ins Marienhospital aufgenommen worden und wurde pflegerisch versorgt. Operiert wurde er nicht. Zu diesem Zeitpunkt war er jedoch dringend auf Pflege und Hilfe angewiesen, er war in Pflegestufe 2 eingruppiert. Seine Familienangehörigen hätten sich ständig um ihn gekümmert und sich jeden Tag abwechselnd bei ihm eingefunden, erklärt der Marler Fachanwalt für Medizinrecht, Stefan Hermann, der sich des Falles angenommen hat. In der Folge sei es dem Patienten im Krankenhaus immer schlechter gegangen, sagt Hermann. Er hatte keinen Appetit und musste sich erbrechen. Alle dachten, das käme von der Hüfte. Tatsächlich, so stellte sich viel später heraus, hatte der damals 84-Jährige eine Tablette einschließlich Verpackung (Blister) zu sich genommen.
Das wusste man damals aber noch nicht. Also kam der Patient erst in ein Reha-Zentrum, dann in ein Krankenhaus in Bochum. Dort erst stellten die Ärzte fest, dass eine Notoperation nötig war. Die erfolgte in Recklinghausen. Dabei wurde der Dünndarm aufgeschlitzt und der Darminhalt ergoss sich in die Bauchhöhle. Vier Wochen lag der Patient im Koma – dann verstarb er. Offenbar keine medizinische, sondern eine rein juristische Frage, so Rechtsanwalt Hermann. Denn die Haftpflichtversicherung lehnte ein Mitwirken beim Klären der Angelegenheit ab, auch die Knappschaft sah das so. Jetzt, drei Jahre später, geht es um die Frage, ob das Pflegepersonal fahrlässig gehandelt hat.
Durfte man dem Patienten die Tablette mit Blister einfach so hinlegen? Hätte das Pflegepersonal wissen müssen, dass der pflegebedürftige Patient eine „Selbstversorgung“ gar nicht wahrnehmen konnte? Für die Erben ist der Fall klar. Sie fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld. Ob der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann? Noch hat sich das Marler Krankenhaus nicht geäußert.
Bildzeitung vom 04.01.2008 - Opa (84) schluckte Pille mit Verpackung. Tot
Er lag mit einem Beckenbruch in der Klinik. Jetzt fordert seine Familie 90 0000 Euro Schmerzensgeld Marl – Eine Schmerztablette brachte keine Linderung, sondern den Tod… |
Frau von Heute Nr. 52/01 vom 21.12.2007 – "Nach harmloser Blinddarm-OP fehlte mir ein Bein"
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„NACH HARMLOSER BLINDDARM-OP FEHLTE MIR EIN BEIN“ |
Bild-Zeitung NRW vom 26. November 2007 - Nach Pfusch-OP verlor das Mädchen ein Bein
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NACH PFUSCH-OP VERLOR DAS MÄDCHEN EIN BEIN |
NRZ vom 22. Oktober 2007 - Tragödie auf dem OP-Tisch
TRAGÖDIE AUF DEM OP-TISCH
Krankenhaus. 13-Jähriger musste nach einer Blinddarm-Operation ein Bein amputiert werden.
Herne - Eigentlich ist es ein Routineeingriff, doch für die 13-jährige Schülerin Francesca aus Herne endete eine Blinddarmoperation am 12. September mit einer Tragödie. In einer Notoperation mussten ihr die Ärzte das rechte Bein amputieren. Jetzt fordert der Anwalt der Familie vom Krankenhaus 200 000 Euro Schmerzensgeld.
Mit starken Bauchschmerzen war Francesca im September ins Evangelische Krankenhaus Wanne gebracht worden. Die Operation wurde endoskopisch vorgenommen. Dabei, so der Vorwurf des Anwalts, haben die Ärzte die Bauchschlagader des Mädchens verletzt. Auch das hätte noch nicht unbedingt solch dramatische Folgen gehabt, wenn ein Gefäßchirurg greifbar gewesen wäre. Den aber gab es nur in der kooperierenden Nachbarklinik in Herne. Als Francesca dort ankam war es zu spät.
Intensivstation. Lebensgefahr.
Die Ärzte konnten das Schlimmste verhindern, mussten aber das rechte Bein amputieren Durch einen massiven Eingriff gelang es, das linke Bein zu retten. Anwalt Stefan Hermann (41) sieht hier einen der Fehler, die gemacht wurden. „Die Operation hätte dort stattfinden müssen, wo man auf eine solche Not-Situation vorbereitet ist. Außerdem wurden die Eltern nicht ausreichend auf die Gefahren aufmerksam gemacht.“
Als Schmerzensgeld hält Hermann 200 000 Euro für gerechtfertigt. „Es gibt Entscheidungen, dass für den Verlust eines Beines 100 000 Euro angemessen seien. Hier aber geht es doch schließlich um ein 13-jähriges Mädchen, das nun das ganze Leben mit den Folgen fertig werden muss.“ Im Evangelischen Krankenhaus Herne, so Betriebschef Werner Karnik, seien alle, die mit Francesca zu tun hätten, „tief betroffen“ von dem Fall. „Wir versuchen zu helfen wo wir können. Mit Therapeuten zum Beispiel.“
Gestern war einer der besseren Tage für Francesca, sagt die Familie am Telefon. Die Schülerin konnte zum ersten Mal auf ihrem Bein stehen. Jetzt kann endlich eine Prothese angepasst werden.
Bild-Zeitung vom 19. Oktober 2007 – Beinamputation nach Blinddarm-OP
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ÄRZTEPFUSCH? FRANCESCA (13) VERLOR NACH BLINDDARM-OP IHR BEIN |
Recklinghäuser-Zeitung vom 23. November 2006 – 130 000 € SCHMERZENSGELD GEFORDERT
Landgericht: Seniorin (72) wird nach Blasen-OP ein Teil des Dünndarms entfernt und dann das rechte Bein
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei älteren Menschen die Blase drückt. Die vergleichsweise milde frühere Beschwernis nachts öfter aus dem Bett zu müssen, ist jedoch für eine 72-Jährig nichts im Vergleich zu ihrer aktuellen körperlichen Verfassung. Nach einer Blasenoperation mussten Ärzte der Seniorin einen Teil des Dünndarms entfernen und das rechte Bein amputieren.
Vor der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Bochum ist eine Klage der Oer-Erkenschwickerin gegen ein Recklinghäuser Krankenhaus anhängig. Die 72-Jährige wirft dem Krankenhaus Behandlungsfehler und eine nicht ausreichende Patientenaufklärung vor, die Anwälte der Gegenseite bestreiten dies. Im gestrigen Prozessauftakt zeigte sich, dass Gutachten benötigt werden und womöglich auch Zeugen zu hören sind. Bis zu einer Fortsetzung des Verfahrens kann ein Jahr ins Land gehen.
Vertreten wird die Oer-Erkenschwickerin von Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl. Er fordert im Namen der Seniorin 130 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass Spätfolgen nicht auszuschließen sind. „Mir kommt es nicht auf den Profit an“, sagt die 72-Jährige, „mein Leben hat sich schlagartig verändert. Für mich, für meinen Mann und die Kinder ist alles anders geworden. Ich war sportlich, ging gerne schwimmen. Jetzt bin ich völlig zerschnitten und mein Bein ist weg…“
Ursächlich für die Leidensgeschichte seiner Mandantin, so Hermann im Gespräch mit der Stimberg Zeitung, sei die fehlerhafte Operation zur Blasen-Anhebung“ im April 2005 in dem Recklinghäuser Krankenhaus. Eine zur Stabilisierung eingesetzte Schlinge habe sich um den Dünndarm gelegt und ihn nach und nach abgeschnürt-40 Zentimeter Darm hätten daraufhin entfernt werden müssen. Und bei dieser Operation sei ein blutverdünnendes Medikament dem Körper über einen zu kurz bemessenen Zeitraum zugeführt worden. Stefan Hermann: „Statt über 24 Stunden ist das in zwei Stunden durchgelaufen. So kam es zu einer Unterversorgung mit dem Medikament.“ In der Folge hätten sich die Thromben gebildet, nach einem Krankenhauswechsel sei weder in der Marler Paracelsus Klinik noch in der Uni-Klinik Düsseldorf das rechte Bein der 72-Jährigen zu retten gewesen.
„Diese zweite Operation war nur wegen des fehlerhaften ersten Eingriffes notwendig“, sagt Stefan Hermann. „Ich war bei allen Aufklärungsgesprächen dabei. Von Stabilisierungsbändern war nie die Rede. Es hieß, dass es keine Garantie dafür gibt, dass eine Blasenanhebung eine Verbesserung bringt – aber auch keine Verschlechterung“, so der Sohn der 72-Jährigen gestern, „sonst hätte meine Mutter das doch nicht machen lassen.“
Eine Stellungnahme zu dem Verfahren war gestern von den Prozessvertretern des Recklinghäuser Krankenhauses nicht zu bekommen.
Das Neue Blatt Nr. 10 vom 01. März 2006 - Bein amputiert nach harmloser Blasen-OP
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